Sharia islamisches Recht
Verfasst: 30. Dez 2009 11:25
ich bin der meinung wir sollten den molems kulturell entgegenkommen und
ihre straftäter nach der sharia bestrafen. auch wenn hier in berlin, in einigen vierteln, kaum noch jugendliche mit beiden händen zu finden sein werden.
Sharia islamisches Recht
Die Sharia, das islamische Recht beruht auf zwei Hauptquellen, dem Koran und der Sunna, aufgezeichneten Überlieferungen über das, was Mohammed in bestimmten Situationen gesagt, getan oder stillschweigend gebilligt hat. Die Sharia umfasst auch das Familienrecht, das Strafrecht und die kultischen und ethischen Pflichten von Frauen und Männern. .

Nach einer Auspeitschung
Am 12. November starb der 14 jährige Kaveh Habibi_Nejad während eine öffentliche Auspeitschung an ihm vollzogen wurde.
Er erhielt die Strafe, weil er in der Öffentlichkeit gegessen hatte während des heiligen Monats Rammadan.

Die offizielle Saudische Presseagentur teilt uns mit, dass Ali bin Suweid Al-Domnan, der einen anderen Mann im Streit getötet hatte, gestern durch Enthauptung mit dem Schwert hingerichtet wurde.
Die Exekution brachte die Zahl der im Mutterland der Religion des Friedens im laufenden Jahr vorgenommenen Enthauptungen auf stolze 136.

Abfall vom Islam
Apostasie im Islam, meist Ridda oder Irtidad genannt (arabisch ردة, DMG ridda, ارتداد, DMG irtidād), bezeichnet den „Abfall vom Islam“. Sie ist nach islamischem Recht (der Schari'a) mit der Todesstrafe bedroht.
Derjenige, der vom Islam abgefallen ist, wird Murtadd (Apostat) genannt. Nach dem klassischen islamischen Recht ist die Todesstrafe die allgemein anerkannte und in der Sunna des Propheten verankerte Strafe für Apostaten. Dabei beziehen sich die verschiedenen Rechtsschulen auf überlieferte Aussagen (hadith) des Propheten Mohammed, wie: „tötet denjenigen, der seine Religion wechselt“. Diese für die Verurteilung eines Apostaten maßgebliche Anweisung des Propheten wird schon im Muwatta' des Malik ibn Anas im 8. Jahrhundert und in den kanonischen Hadithsammlungen der Traditionswissenschaft einstimmig überliefert.
Der oben genannte Prophetenspruch bezieht sich ausschließlich auf den Abfall vom Islam, denn die Schari'a kümmert sich naturgemäß nicht um den Religionswechsel der Angehörigen der anderen monotheistischen Religionen. Mit Ausnahme der hanafitischen Rechtsschule ist nach historischer Rechtsauffassung auch die Apostatin zu töten; Schwangere aber erst nach der Niederkunft. Für Frauen ist bei den Hanafiten lebenslange Freiheitsstrafe vorgesehen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Apostasie_im_Islam
ihre straftäter nach der sharia bestrafen. auch wenn hier in berlin, in einigen vierteln, kaum noch jugendliche mit beiden händen zu finden sein werden.
Sharia islamisches Recht
Die Sharia, das islamische Recht beruht auf zwei Hauptquellen, dem Koran und der Sunna, aufgezeichneten Überlieferungen über das, was Mohammed in bestimmten Situationen gesagt, getan oder stillschweigend gebilligt hat. Die Sharia umfasst auch das Familienrecht, das Strafrecht und die kultischen und ethischen Pflichten von Frauen und Männern. .

Nach einer Auspeitschung
Am 12. November starb der 14 jährige Kaveh Habibi_Nejad während eine öffentliche Auspeitschung an ihm vollzogen wurde.
Er erhielt die Strafe, weil er in der Öffentlichkeit gegessen hatte während des heiligen Monats Rammadan.

Die offizielle Saudische Presseagentur teilt uns mit, dass Ali bin Suweid Al-Domnan, der einen anderen Mann im Streit getötet hatte, gestern durch Enthauptung mit dem Schwert hingerichtet wurde.
Die Exekution brachte die Zahl der im Mutterland der Religion des Friedens im laufenden Jahr vorgenommenen Enthauptungen auf stolze 136.

Abfall vom Islam
Apostasie im Islam, meist Ridda oder Irtidad genannt (arabisch ردة, DMG ridda, ارتداد, DMG irtidād), bezeichnet den „Abfall vom Islam“. Sie ist nach islamischem Recht (der Schari'a) mit der Todesstrafe bedroht.
Derjenige, der vom Islam abgefallen ist, wird Murtadd (Apostat) genannt. Nach dem klassischen islamischen Recht ist die Todesstrafe die allgemein anerkannte und in der Sunna des Propheten verankerte Strafe für Apostaten. Dabei beziehen sich die verschiedenen Rechtsschulen auf überlieferte Aussagen (hadith) des Propheten Mohammed, wie: „tötet denjenigen, der seine Religion wechselt“. Diese für die Verurteilung eines Apostaten maßgebliche Anweisung des Propheten wird schon im Muwatta' des Malik ibn Anas im 8. Jahrhundert und in den kanonischen Hadithsammlungen der Traditionswissenschaft einstimmig überliefert.
Der oben genannte Prophetenspruch bezieht sich ausschließlich auf den Abfall vom Islam, denn die Schari'a kümmert sich naturgemäß nicht um den Religionswechsel der Angehörigen der anderen monotheistischen Religionen. Mit Ausnahme der hanafitischen Rechtsschule ist nach historischer Rechtsauffassung auch die Apostatin zu töten; Schwangere aber erst nach der Niederkunft. Für Frauen ist bei den Hanafiten lebenslange Freiheitsstrafe vorgesehen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Apostasie_im_Islam