Saarbrücken / Bundesagentur für Arbeit /Abteilung Rehabilitation
Auch vor den Reformen/Hartz IV bestand die Abteilung Rehabilitation für Behinderte, Schwerbehinderte und Schwerstbehinderte innerhalb des damaligen Arbeitsamtes. Die Abteilung lag ebenerdig und hatte einen Speziellen Eingang bzw. eine Rampe für z.B. Rollstuhlfahrer, was ja auch sinnvoll durchdacht WAR.
Zuerst hiess es, nach der Reform würde die Abteilung Reha wegfallen, was aber nicht geschah, im Interesse der Rehabilitanten. Gut soweit...
Als erstes verlegte man die Abteilung in das Zweite Stockwerk, was natürlich nur zu verständlich ist, denn die vorherige Reha lag scheinbar irgendwie zu behindertengerecht. Gut, irgendwie ist alles möglich und die Arbeitsagentur hatte durch einigen Ärger entschieden, das Gesamtkonzept für ihre behinderten ALG II Empfänger sinnvoller zu gestalten und verlegte die REHA ...in die ERSTE ETAGE...nun, wenn jemand es in den Aufzug geschafft hat, ist es wohl gleichgültig, ob er nun in Etage I oder Etage II aus- und wieder einsteigt. Die Rampe für Rollstuhlfahrer wurde vom Bereich der ehemaligen Reha neben dem Haupteingang angelegt.
Mal unter uns....ob Sachbearbeiter A nun in Stockwerk I, II oder ebenerdig an seinem PC sitzt ist doch erst einmal egal, dann sollte vielleicht auf die Bedürfnisse der Behinderten etwas Rücksicht genommen werden. Verwaltungstechnische Gründe sind kein Argument.
Die vernünftigste Neuerung kommt noch. Wenn ein ALG II Empfänger innerhalb Saarbrückens in den Stadtteilen BURBACH, GERSWEILER oder KLARENTHAL wohnt, ist nicht mehr die Zentrale in Saarbrücken zuständig, sondern die Aussenstelle BURBACH...klingt eigentlich sehr vernünftig.
Eine leichte Herausforderung hat hierbei nur wieder derjenige, der eben zu o.e. Abteilung Rehabilitation gehört, da die Aussenstelle Burbach keine Abteilung Reha besitzt. Also ist dann wieder die Zentrale in Saarbrücken zuständig?
NEIN!!! Alles was Anträge finanzieller Art betrifft ( liegt im Auge desjenigen, den man als Sachbearbeiter vor sich hat, nicht alle finanziellen Dinge können in Burbach geregelt werden, wie es scheint )ist Burbach zugeteilt, während die Rehaberatung und der Sachbearbeiter in der Zentrale/Saarbrücken sitzen. Zwischen beiden Verwaltungseinheiten liegt eine Strecke von 5 km, die dann zurückzulegen ist. Die Frage eines Sachbearbeiters in Burbach lautet dann:"Ich melde Sie bei ihrem Rehaberater in Saarbrücken -Stadt an, wann ungefähr glauben Sie dort sein zu können?" Nebenbei...eine Busfahrt zwischen diesen Verwaltungseinheiten kostet 2,10 €...nicht alle Behinderten haben automatisch eine verbilligte Busfahrkarte ( Nicht alle können auch mit dem Bus fahren ), so einfach ist die nicht zu haben, dazu gehören erst einmal Grad der Behinderung:mind. 50 % und ein G dazu ( G=GEHBEEINTRÄCHTIGT) und Fahrtkosten werden nicht erstattet, sofern sie unter 7,00 € liegen.
Dies betrifft nur Behinderte, Schwer- und Schwerstbehinderte.
Noriel de Morville
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Noriel de Morville
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Ne...oder? Sowas nenne ich doch nur ein wirkliches Armutszeugnis! Diese vermeintlichen Optimierungen sind doch echt für die Katz!
Ich stimme zu. Dem Sachbearbeiter is es doch egal, ob er nun im EG oder im 1ten oder 2ten Stock sitzt! Naja...da hat wohl wieder einer hirnlos drauflos geplant!
Ich stimme zu. Dem Sachbearbeiter is es doch egal, ob er nun im EG oder im 1ten oder 2ten Stock sitzt! Naja...da hat wohl wieder einer hirnlos drauflos geplant!
Niveau sieht von unten immer wie Arroganz aus.
"Man kann vieles unbewusst wissen, indem man es nur fühlt aber nicht weiß." F.M.Dostojewski
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