Im Gegensatz zu den Verbindlichen Zolltarifauskünften werden Unverbindliche Zolltarifauskünfte (per Telefon oder per e-Mail) nicht von der Zentralstelle für Verbindliche Zolltarifauskünfte erteilt. Falls Sie eine Unverbindliche Zolltarifauskünft benötigen, kontaktieren Sie bitte die Zentrale Auskunftsstelle Zoll beim Zollamt.
... ist ja klar, oder?





