und wieder ein Massaker in den USA

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Thefalus
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Re: und wieder ein Massaker in den USA

Beitrag von Thefalus »

Ich hat geschrieben:@TheFalus: Was habe Ich Dir nur angetan, daß Du mich solchen Artikeln penetrierst? :shock: :???:
Ich vergesse nie etwas ... :har:

Der Blog des Professors: http://memoryholeblog.com/

Typische Verschwörungspage: http://www.sandyhookhoax.com/

Verfilmung des Massakers: http://www.imdb.com/title/tt0217780/ :lol:

Im Ernst: Es ist verdammt nervig, wenn Medien sich billige Schauspieler engagieren, die Betroffenheit als angebliche Eltern, gespielte Psychologen und Ärzte vor der Kamera heucheln. Doppelt nervig, wenn die Aufführung dann soviele Plot-Holes hat, daß sie am Ende keiner mehr glaubt. Damit tut sich niemand einen Gefallen.

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Re: und wieder ein Massaker in den USA

Beitrag von Gast »

Gut wenn langsam sogar der Präsident auf seine schießwütigen Bewohner aufmerksam wird, schlecht, wenn keiner seinen Einfluß auf die verdammte Waffenlobby durchsetzen kann, da die Verfassung allen Waffenträgern ein Schlupfloch bietet.
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Thefalus
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Re: und wieder ein Massaker in den USA

Beitrag von Thefalus »

Gast hat geschrieben:... da die Verfassung allen Waffenträgern ein Schlupfloch bietet.
Verfassungen sind keine Schlupflöcher, Verfassungen sind Grundlagen des zentralen Rechtsbestands eines Staates.

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gabor
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Re: und wieder ein Massaker in den USA

Beitrag von gabor »

...und wir haben in Deutschland nicht mal eine.....
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Tsaphyre
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Re: und wieder ein Massaker in den USA

Beitrag von Tsaphyre »

Das Grundgesetz ist unsere Verfassung, hat aber aus historischen Gründen seinen Namen behalten...

http://de.wikipedia.org/wiki/Grundgeset ... tungsdauer

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Ich
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Re: und wieder ein Massaker in den USA

Beitrag von Ich »

Oh je. Dann hier mal zur Info - das Zitat aus dem GG selbst:

"Artikel 146 (Geltung und Geltungsdauer des Grundgesetzes)
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."


Ergo: Wir haben de facto keine Verfassung! Da können u.a. auch Wiki & Co. mit rhetorischer Akrobatik drumherumreden, wie sie wollen. An diesem Fakt gibt es nichts zu rütteln.
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khezef
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Re: und wieder ein Massaker in den USA

Beitrag von khezef »

Laut Definition ist eine Verfassung ja vom Volke zu machen, euer Grundgesetz aber wurde von den Alliierten aus dem zweiten Weltkrieg gemacht, wenn ich mich jetzt nicht komplett verzettle. Und ein Repräsentant des deutschen Volkes war dort nicht am Werk. :|

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Re: und wieder ein Massaker in den USA

Beitrag von Thefalus »

Richtig ist: Das Grundgesetz hat entsprechend 146 seine Gültigkeit verloren, als die neue Verfassung in Kraft trat. Und die neue Verfassung war (inhaltlich) das alte Grundgesetz.

Jetzt verstanden?

@Khezef: Das alte Grundgesetz wurde vom Parlamentarischen Rat, dessen Mitglieder von den Landesparlamenten gewählt worden waren, am 8. Mai 1949 beschlossen. Es wurde von den Allierten damals ohne Änderungen genehmigt (und nicht etwa gemacht).

Und nochmal: Die Bundesrepublik Deutschland hat eine rechtsgültige und anerkannte Verfassung!

Offizielle Quelle

Anmerkung: Revisionistische Kräfte, die das penetrant leugnen, leugnen auch gerne noch andere Dinge, wie zum Beispiel den Holocaust, den entscheidenden Anteil Deutschlands an der Kriegsschuld 1914 und 1939 und die Verbrechen der Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg...

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Re: und wieder ein Massaker in den USA

Beitrag von khezef »

Weshalb gibt es dann den von Ich genannten Artikel immer noch im GG? Soweit ich gesucht und fündig geworden bin, wurde dieser bis jetzt nicht daraus entfernd, was er ja eigentlich hätte werden müssen, nachdem die Verfassung in Kraft trat und damt das alte GG ersetzt hat(formell). Wozu ist der also noch da?
Juris sagt folgendes:

"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_146.html

Das ist die aktuelle Fassung des Grundgesetzes, oder? :denk:

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Re: und wieder ein Massaker in den USA

Beitrag von Thefalus »

Ja. Khezef, das ist die aktuelle Fassung des Art. 146.

Der Artikel 146 wurde nach der Einheit entsprechend geändert und angepaßt.

Alte Fassung: Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Neue Fassung: Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Hinter den Worten "Dieses Grundgesetz" wurde der Nebensatz "das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt" eingefügt, um klarzustellen, daß der Artikel auch nach Herstellung der deutschen Einheit weiterhin gilt. Warum ist das so?

Die Aussage des 146 betrifft die Geltungsdauer der Verfassung (die in Deutschland Grundgesetz heißt, in Amerika Bill of Rights und in Japan Friedens-Verfassung). Vereinfacht sagt der Satz also aus, daß die Verfassung (genannt Grundgesetz) solange gilt, bis das Deutsche Volk (in freier Entscheidung - als Kontrast zur politischen Unfreiheit der Deutschen in der DDR) eine neue Verfassung beschließt. In diesem Satz ist weder die Aufforderung enthalten eine solche neue Verfassung zu beschließen, noch wird eine direkte – also plebiszitär – beschlossene Verfassung gefordert. Der belassene Artikel 146 schließt eine Verfassungsreform mit Aufhebung der aktuellen Verfassung (mit Namen Grundgesetz) zwar nicht aus, er verlangt sie aber auch nicht!

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Re: und wieder ein Massaker in den USA

Beitrag von Ich »

Thefalus hat geschrieben:Es wurde von den Allierten damals ohne Änderungen genehmigt (und nicht etwa gemacht).
:lol: Ja, ganz recht, es mußte von ihnen genehmigt (!) werden! Wo ist denn da wirklich ein Unterschied bzw. was bedeutet das genau in der Realität? Wie nennt man sowas nochmal? :denk:
Thefalus hat geschrieben:Jetzt verstanden?
Nö. Wir haben immer noch keine Verfassung! Das, was Du "Verfassung" nennst, wurde wider dem GG - (wie üblich) über den Kopf des Volkes hinweg - beschlossen! Ergo: (Grund-)gesetzwidrig!
Übrigens: Schonmal was von den "2+4-Verträgen" und der Tatsache, daß die Alliierten der Wiedervereinigung nicht zugestimmt hätten, wenn ihre Forderungen nicht umgesetzt worden wären, gehört?
Rest dazu: siehe oben (fällt Dir da im Kontext vielleicht etwas auf?).
Thefalus hat geschrieben:Und nochmal: Die Bundesrepublik Deutschland hat eine rechtsgültige und anerkannte Verfassung!
Schwach-sinn! Im Nachhinein ist es natürlich immer leicht für die Verantwortlichen (und diese Politiker sind nicht das Volk!), entsprechend juristisch umzudefinieren - mehr dazu: siehe oben.
Das wird ständig so gemacht. Diejenigen, die vorgeblich das GG schützen, brechen es. Oder sie höhlen es aus - aber auch das dürfte wohl kaum neu und/oder besonders überraschend sein!
Allerdings soll es ja auch nicht gerade wenige geben ( Määähhh... Bild ), die brav und unkritisch fast alles übernehmen (bzw. hinnehmen), was immer ihnen auch aufgetischt wird, nicht wahr?
Manch' ach so toller "Hinterfrager" sollte vielleicht auch mal anfangen, genau dies zu tun!
Thefalus hat geschrieben:Anmerkung: Revisionistische Kräfte, die das penetrant leugnen, leugnen auch gerne noch andere Dinge, wie zum Beispiel den Holocaust, den entscheidenden Anteil Deutschlands an der Kriegsschuld 1914 und 1939 und die Verbrechen der Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg...
Oh, wie süß - wenn Argumente knapp werden, dann wird sowas sicherheitshalber schonmal ganz schnell als Totschlagsargument rausgeholt, hm? Oder wie ist Deine "Anmerkung" hier jetzt zu verstehen?
Außerdem: Was hat das denn bitteschön damit zu tun?
Ich denke, Du weißt auch ganz genau, wohin Du Dir diese Art von Rabulistik (inkl. solcherlei Zweideutigkeiten) stecken kannst! :(

Amen.
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Re: und wieder ein Massaker in den USA

Beitrag von gabor »

Hier mal noch`n interessanter Beitrag aus einem anderen Forum:

Ja ja die BRD GmbH macht was sie will ohne Legimitation hier und da siehe mal die "Bundesbereinigungsgesetze, auch die ersten 1990/1991" usw oder 2+4 Verträge und das ursprüngliche GG was "Carlo Schmidt" mal dazu sagte.
Dann noch Haaager Landkriegsordnung HLKO und Londoner Verträge 1944 sowie das Originale Besatzungsstatut GG 1948 und dann sind wir alle wieder schlauer.

Völkerrechtlich gibt es auf dem deutschen Boden keine Handelnde Regierung im eigentlichem Sinne wie zb die Schweiz oder Simbabwe nur eine NGO bzw Treuhänder-Verwaltungsgesellschaft der Besatzungskräfte die selbt garnicht mehr handlungsfähig ist dazu auch mal § 146 GG lesen im bezug auf allerhand fakten die selbt BRD Gerichte anerkannt haben.
Übrigens in Mitteldeutschland gilt das GG nicht da es nur auf BRD gebiet bzw Westlich Alliierten Raum geltung inne "hatte", mit auflösung der DDR und abzug der Russen gilt hier die Verfassung von 1871 bzw 1918 aber da ist man sich auch unschlüssig da es ja ben auch keine handelnde Regierung gibt.

Fakten gibt es überall anfragen in Brüssel oder Den Haag bestätigen dies dir auch oder in Britischen oder Amerikanischen, Französischen bzw Russischen Botschaften...

Seit 1945 ist nach wie vor Waffenstillstand es gibt keine offiziellen Friedensverträge da es keine freie Regierung vom deutschen Volke gewählt gibt.

Youtube hilft auch weiter mit diversen reden nachkriegs Politiker der Verwaltungsgesellschaft der BRD, "Carlo Schmidt, Adenauer auch Helmut Schmidt" ob sich DDR Politiker mal dazu geäußert haben weiß ich nicht aber selbst aktuelle Politker "Sigmar Gabriel, Ulrich Mauer und sicher noch ein paar andere" haben das bestätigt nur das dumme Volk will davon nix hören oder wissen, lieber weiter ausquetschen und verarschen lassen.

Anbei noch ein Zitat was allgemein passt:
"Nie haben die Massen nach Wahrheit gedürstet, von den Tatsachen, die ihnen missfallen, wenden sie sich ab und ziehen es vor, den Irrtum zu vergöttern. Der, der sie zu täuschen versteht, wird leicht ihr Herr. Der, der sie aufzuklären versucht, stets ihr Opfer…"


Wir halten fest.....Die deutschen sind ein Volk von Gesetzlosen....aber da der wilde westen gleich hinter Hamburg anfängt....ist das i.O.! :lol:
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Re: und wieder ein Massaker in den USA

Beitrag von Thefalus »

Es gibt wirklich keinen Grund sich künstlich aufzuregen. Die zur Zeit nach internationaler und nationaler jurustischer Auffassung gültige Verfassung mit Namen Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist keine Bibel. Der diskutierte Artikel 146 GG sorgt dafür, daß die Verfassung Deutschlands fortgeschrieben/geändert, aber auch völlig neu aufgesetzt werden kann. Das ist nicht ungewöhnlich für Verfassungen, Frankreich ist zum Beispiel 1958 von de Gaulle in die bereits 5. Republik geführt worden und es gibt jedes Jahr mehrere Änderungen an der französischen Verfassung.

Das Problem bei der völligen Neuschöpfung der deutschen Verfassung scheint Art. 79 Abs. 3 GG zu sein, der die ersten 20 Artikel als unveränderlich festschreibt. Es gibt aktuell zwei Lösungsansätze. Der eine Ansatz wird vorwiegend von Grünen und SPD favorisiert (aber auch Schäuble ist dafür) und sieht eine Eingliederung der Bundesrepublik Deutschland als Bundesland in einen Eurpäischen Bundesstaat vor. Damit wäre man zwar das Grundgesetz los, hätte sich aber der Europäischen Verfassung dafür unterworfen. Da die laute Kritik an der aktuellen deutschen Verfassung aber vorwiegend von manchen Bürgern aus den neuen 5 Bundesländern stammt, die die unabdingbare Notwendigkeit einer direkten Volksabstimmung sehen (woraus auch immer sie diese Notwendigkeit ableiten mögen), ist dieser Lösungsweg für jene Kritiker inakzeptabel. Sie wählen daher den zweiten Weg, nämlich die legale Unrichtigkeit des Grundgesetzes zu belegen.

Meine private Meinung dazu: Man braucht für eine Änderung der Verfassung eine Mehrheit des deutschen Volkes, repräsentiert durch ihre Volksvertreter. Eine handvoll unzufriedener revisionistischer Sozialisten aus den neuen Bundesländern reicht dafür nun mal nicht aus. Da die Betreffenden das sehr gut wissen, greifen sie auf für sie bewährte Taktiken wie Desinformation und Verhetzung zurück. Das mag und muß jeder für sich selbst entscheiden. Ich persönlich kann die Häme, die da aus den neuen Bundesländern rüberschallt nicht leiden, konnte sie noch nie leiden. Ich mag aber auch nicht die Souveränität Deutschlands an Europa abgeben. Aber das ist wohl genau das, was gerade eingefädelt wird. Und die, die heute "Verfassungslüge" schreien, sind genau diejenigen, die die Energie dafür liefern, daß wir am Ende unsere Souveränität ganz verlieren werden.

Denkt an meine Worte!

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Re: und wieder ein Massaker in den USA

Beitrag von Ich »

Thefalus hat geschrieben:Es gibt wirklich keinen Grund sich künstlich aufzuregen.
Ach, "künstlich aufregen"? Siehe Deine Rabulistik oben, die Ich zuletzt zitiert habe! Meine Meinung dazu habe Ich dort ja schon kundgetan!
Über alles andere rege Ich mich nicht auf - darüber kann man auch normal diskutieren, aber bestimmt nicht auf diese Art und Weise.
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Re: und wieder ein Massaker in den USA

Beitrag von khezef »

Das Problem bei der völligen Neuschöpfung der deutschen Verfassung scheint Art. 79 Abs. 3 GG zu sein, der die ersten 20 Artikel als unveränderlich festschreibt. Es gibt aktuell zwei Lösungsansätze. Der eine Ansatz wird vorwiegend von Grünen und SPD favorisiert (aber auch Schäuble ist dafür) und sieht eine Eingliederung der Bundesrepublik Deutschland als Bundesland in einen Eurpäischen Bundesstaat vor. Damit wäre man zwar das Grundgesetz los, hätte sich aber der Europäischen Verfassung dafür unterworfen. Da die laute Kritik an der aktuellen deutschen Verfassung aber vorwiegend von manchen Bürgern aus den neuen 5 Bundesländern stammt, die die unabdingbare Notwendigkeit einer direkten Volksabstimmung sehen (woraus auch immer sie diese Notwendigkeit ableiten mögen), ist dieser Lösungsweg für jene Kritiker inakzeptabel. Sie wählen daher den zweiten Weg, nämlich die legale Unrichtigkeit des Grundgesetzes zu belegen.

Meine private Meinung dazu: Man braucht für eine Änderung der Verfassung eine Mehrheit des deutschen Volkes, repräsentiert durch ihre Volksvertreter. Eine handvoll unzufriedener revisionistischer Sozialisten aus den neuen Bundesländern reicht dafür nun mal nicht aus. Da die Betreffenden das sehr gut wissen, greifen sie auf für sie bewährte Taktiken wie Desinformation und Verhetzung zurück. Das mag und muß jeder für sich selbst entscheiden. Ich persönlich kann die Häme, die da aus den neuen Bundesländern rüberschallt nicht leiden, konnte sie noch nie leiden. Ich mag aber auch nicht die Souveränität Deutschlands an Europa abgeben. Aber das ist wohl genau das, was gerade eingefädelt wird. Und die, die heute "Verfassungslüge" schreien, sind genau diejenigen, die die Energie dafür liefern, daß wir am Ende unsere Souveränität ganz verlieren werden.
Ich glaube, ds sich hier die Frage nach dem Souverän vollkommen erübrigt.
Hier nur ein kleines anschauliches Beispiel:
http://www.youtube.com/watch?v=c1qoVEsWs_s

Auch die politische Ausrichtung der verschiedenen Parteien würde ich anzweifeln. Unter Rot-Grün ging die Fiskalisierung und Europaöffnung genauso weiter wie unter CDU/CSU, es spielt absolut keine Rolle, wer an der Spitze steht, der Kurs ist bereits vorgezeichnet. Bei uns ist es das gleiche mit Schwarz-Blau und Schwarz-Grün, auch in Österreich ändert sich nicht der Kurs, egal wer die Spitze führt.

Jetzt einmal weg von der Verfassung und wieder etwas zurück zum Waffenrecht und anderen Rechten:
Meiner bescheidenen Ansicht nach bewegen wir uns wieder ziemlich direkt in Richtung Metternich-Zeitalter. Merkt man schön am Auflösen von protestierenden Versammlungen in Südeuropa, am vorangetriebenen Spreizen der verschiedenen gesellschaftlichen "Ständegrenzen", wenn ich diesen Ausdruck gebrauchen darf, und an der "Stabilitätspolitik", wie sie schon zu Zeiten der heiligen Allianz Gang und Gebe war. Nur nicht die Basis zuviel schwanken lassen, denn das ist schlecht für die, die sich ihren goldenen Thron auf dieser Basis basteln und auch erhalten wollen. :party:

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Re: und wieder ein Massaker in den USA

Beitrag von Thefalus »

Ich hat geschrieben:Siehe Deine Rabulistik oben, die Ich zuletzt zitiert habe!
Den Begriff Rabulistik hörte man zuletzt vom nationalsozialistischen Reichspropagandaminister Joseph Goebbels, als er die gegnerische Argumentationsweisen als "jüdisch-rabulistisch" oder "jüdisch-marxistisch-rabulistisch" diffamierte.

:lol:

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Re: und wieder ein Massaker in den USA

Beitrag von Amimatani »

Aus der inhaltlichen Diskussion hier halte ich mich heraus, mit der Frage habe ich mich im Detail zu wenig beschäftigt. Auf meinem Kenntnisstand betrachte ich das GG als die Verfassung Deutschlands und halte den §146 für eine Regelung, mit der etwas über Änderungen dieses Gesetzes ausgesagt wird.

Die Aussage allerdings, dass man (wer ist "man"?) "Rabulistik" zuletzt von Goebbels hörte (wer von den hier Schreibenden hat Goebbels gehört? ich nicht), ist schlicht falsch. Beispiele aus normalen Zeitungen findet man z.B. hier:
http://www.dwds.de/?qu=Rabulistik
und hier:
http://wortschatz.uni-leipzig.de/cgi-bi ... Rabulistik

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Re: und wieder ein Massaker in den USA

Beitrag von Ich »

Thefalus hat geschrieben:
Ich hat geschrieben:Siehe Deine Rabulistik oben, die Ich zuletzt zitiert habe!
Den Begriff Rabulistik hörte man zuletzt vom nationalsozialistischen Reichspropagandaminister Joseph Goebbels, als er die gegnerische Argumentationsweisen als "jüdisch-rabulistisch" oder "jüdisch-marxistisch-rabulistisch" diffamierte.

:lol:

Thefalus
Herzlichen Glückwunsch, mein Lieber - bist direkt in die eigene Falle getappt. >:->
Ich kenne auch diesen Artikel von Wikipedia (aus dem Du das offensichtlich abgeschrieben hast): http://de.wikipedia.org/wiki/Rabulistik

Die Tatsache, daß auch Goebbels diese Begrifflichkeit (mit seinen eigenen Zusätzen) verwendet hat - und Du Dir gerade das hier ganz gezielt rausgepickt hast - spricht doch allein schon Bände und ist obendrein hinsichtlich dieser Diskussion auch nicht im mindesten von Belang! Also nochmal: Was hat das denn mit dem anderen zu tun?
Und tu' doch bitte mal nicht so, als wenn Goebbels der Urheber dieser Begrifflichkeit gewesen wäre oder diese gar definiert hätte! Daß dem natürlich nicht so ist, kann jeder z.B. auch unter dem o.g. Link nachlesen. Den ganzen bedeutsamen Hauptartikel davor - der Deine Argumentationsweisen hier (Diffamierungen mitinbegriffen) übrigens vorzüglich definiert - hast Du natürlich gekonnt überlesen, hm?
Stattdessen willst Du ein Dir gerade genehmes (und aus dem hiesigen Kontext völlig herausgerissenes) Beispiel jetzt auch wirklich noch als eine allgemeine Definitionsrichtlinie diesbezüglich verkaufen? :au:
Durchschaubar wie eh und je, aber danke für Deine (erneute) Offenbarung. Leg Dich wieder hin.

P.S.: Anbei noch eine kleine Bettlektüre, da Herr Professor ja besonders auf Wikipedia zu stehen scheinen: http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsrech ... tsklauseln
Ist wohl doch nicht immer alles ganz so einfach und eindeutig, hm? :troest
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Re: und wieder ein Massaker in den USA

Beitrag von Thefalus »

Thefalus hat geschrieben:
Ich hat geschrieben:Siehe Deine Rabulistik oben, die Ich zuletzt zitiert habe!
Den Begriff Rabulistik hörte man zuletzt vom nationalsozialistischen Reichspropagandaminister Joseph Goebbels, als er die gegnerische Argumentationsweisen als "jüdisch-rabulistisch" oder "jüdisch-marxistisch-rabulistisch" diffamierte.

:lol:

Thefalus
Ich hat geschrieben:Herzlichen Glückwunsch, mein Lieber - bist direkt in die eigene Falle getappt. >:->
Bitte diesen hier beachten " :lol: " !

Ich hat geschrieben:Ist wohl doch nicht immer alles ganz so einfach und eindeutig, hm? :troest
Es ist zumindest einfach und eindeutig, daß die Bundesrepublik Deutschland eine rechtsgültige Verfassung hat. Denn der Einigungsvertrag von 1990 ist zugleich Verfassungsvertrag, da durch Art. 3 das gesamte (teilweise geänderte) Grundgesetz für den beigetretenen Teil als Verfassung eingeführt wurde. Das alte Verfassungsrecht der DDR wurde beseitigt und durch das Grundgesetz als Verfassung ersetzt mit allen Konsequenzen, die in einer solchen Verfassungsübernahme liegen. Dabei ist natürlich offenkundig, daß nicht die neuen Bundesländer dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beigetreten sind, da sich diese erst in der Gründung befanden und noch nicht über gewählte Volksvertretungen verfügten (deren Wahl erfolgte erst am 14. Oktober 1990) und die Volkskammer über den Beitritt abstimmte. Dies wurde ermöglicht, da das Bundesverfassungsgericht entschied, die DDR als "anderer Teil Deutschlands" beitreten zu lassen.

Unabhängig von der Frage nach der Rechtsgültigkeit, die eindeutig zu bejahen ist, stellt sich die Frage nach der Zukunft dieser Verfassung. Im Anhang EV des GG wird zum Beispiel auf den EinigVtr v. 31.8.1990 II 889, 890 - 892 hingewiesen:

Artikel 5
Künftige Verfassungsänderungen
Die Regierungen der beiden Vertragsparteien empfehlen den gesetzgebenden Körperschaften des vereinten Deutschlands, sich innerhalb von zwei Jahren mit den im Zusammenhang mit der deutschen Einigung aufgeworfenen Fragen zur Änderung oder Ergänzung des Grundgesetzes zu befassen, insbesondere

- in bezug auf das Verhältnis zwischen Bund und Ländern entsprechend dem Gemeinsamen Beschluß der Ministerpräsidenten vom 5. Juli 1990,
- in bezug auf die Möglichkeit einer Neugliederung für den Raum Berlin/Brandenburg abweichend von den Vorschriften des Artikels 29 des Grundgesetzes durch Vereinbarung der beteiligten Länder,
- mit den Überlegungen zur Aufnahme von Staatszielbestimmungen in das Grundgesetz sowie
- mit der Frage der Anwendung des Artikels 146 des Grundgesetzes und in deren Rahmen einer Volksabstimmung.

Wie gesagt, es ist eine Empfehlung, kein Muß!

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Re: und wieder ein Massaker in den USA

Beitrag von Ich »

Thefalus hat geschrieben:Es ist zumindest einfach und eindeutig, daß die Bundesrepublik Deutschland eine rechtsgültige Verfassung hat.
Thefalus hat geschrieben:Denn der Einigungsvertrag von 1990 ist zugleich Verfassungsvertrag, da durch Art. 3 das gesamte (teilweise geänderte) Grundgesetz für den beigetretenen Teil als Verfassung eingeführt wurde. ...
Unabhängig von der Frage nach der Rechtsgültigkeit, die eindeutig zu bejahen ist, stellt sich die Frage nach der Zukunft dieser Verfassung. Im Anhang EV des GG wird zum Beispiel auf den EinigVtr v. 31.8.1990 II 889, 890 - 892 hingewiesen ...
Ich sehe das anders: Eine derartige "Rechtsgültigkeit" - welche bei einem GG, daß ursprünglich nur als Übergang (!) zu einer Verfassung (welche darüberhinaus laut GG im Art. 146 unmißverständlich nur durch eine entsprechende Abstimmung durch das deutsche Volk selbst (!) - und nicht etwa der Parlamentarier oder gar der Alliierten - zustandekommen kann!) gedacht war, ist somit ironischer- und logischerweise zugleich auch glasklar grundgesetzwidrig.
Daß dieser Rechtsgültigkeit, die ein Ergebnis von Verhandlungen zwischen deutschen und alliierten Politikern ("2+4-Verträge") darstellt, heute Raum gegeben wird, ist somit also kein Argument, da diese Vertreter (!) - laut GG - eben gar keinen Auftrag und somit auch keinerlei Legitimation dazu besaßen! Ergo: nichtig.

Aber Papier ist ja bekanntlich geduldig...
Thefalus hat geschrieben:Wie gesagt, es ist eine Empfehlung, kein Muß!
Und genau an dieser Stelle liegt auch der Hase beim Art. 146 GG begraben: Dieser sagt in der Tat nicht aus, daß eine Verfassung vom Volk beschlossen werden muß - aber er sagt dagegen eindeutig aus, daß eine Verfassung ausschließlich nur im Rahmen einer Abstimmung durch das deutsche Volk beschlossen werden kann und somit legitimiert ist!

Nicht durch das Bundesverfassungsgericht, nicht durch vom Volk gewählte Parlamentarier, nicht durch Vertreter der Alliierten und auch nicht durch sonstige staatliche Organe - sondern nur vom Volk selbst! Was heißt das im Klartext? Durch eine Volksabstimmung, die es bislang definitiv nicht gegeben hat und voraussichtlich - aus machtpolitischen Interessen - auch nicht geben wird. Schließlich will man sich seine Pläne ja auch nicht vom Pöbel durchkreuzen lassen - GG hin oder her...

Noch eines zu oben: Erfreulich, daß Du diesmal auf "Totschlagargumente" verzichtet hast. Denn wer sich solcher bedient, will in der Regel nicht diskutieren, sondern andere mundtot machen, um ihnen den eigenen Willen aufzuzwingen.
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Re: und wieder ein Massaker in den USA

Beitrag von Thefalus »

Für die Rechtspraxis ist die Kommentarliteratur extrem wichtig. Ein Jurist würde sagen, fast wichtiger als das Gesetz selbst. Die Kommentare erhalten ihre Wertigkeit durch intersubjektives Dafürhalten von Rechtswissenschaftlern, geben also die Erfahrung und Meinung der Mehrzahl der Juristen wieder. Einer der renommiertesten Staatsrechtler Deutschlands, Prof. Klaus Stern, Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen, hat zu dem Thema einen solchen allgemein anerkannten Kommentar geschrieben: Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland.

Ich zitiere daraus: "In der politischen Praxis ist die Vorschrift (Anm.: gemeint ist: Art. 146 GG n.F) nach fast einem Jahrzehnt Geltung zu einer Ermächtigung ohne Folgewirkung herabgesunken. Trotz ausführlicher wissenschaftlicher Behandlung in der Kommentarliteratur wird sie wegen ihres 'Irritationsvolumens' als letztlich funktionslose Norm angesehen, über die die Entwicklung hinweggeschritten ist. […] Man sollte sie besser streichen." Staatsrecht V, § 135 III 8 Abs. γγ (S. 1971)

Und weiter, Seite 1969: "Das Grundgesetz ist damit legitimierte Verfassung des wiedervereinigten Deutschland."

Zum angeblichen Legitimationsdefizit schreibt Stern, daß die sogenannte Geburtsmakeltheorie (inzwischen) unhaltbar geworden ist, sowie, daß der Vorwurf, dem Grundgesetz hafte der Makel fehlender Volksabstimmung an, "auf verfassungsrechtliche Argumente […] nicht gestützt werden [konnte]: [… Die] Vorläufigkeit ('Provisorium') […] fand […] gerade mit der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 unzweideutig ihr Ende. Dieses einzige Defizit im Hinblick auf eine Vollverfassung war damit behoben. [… Das Grundgesetz] konnte und wollte nach eigenem Verständnis zur konstituierenden Dauerordnung werden […]. Für den Fall des Beitritts war aber eine Volksabstimmung gerade nicht vorgesehen." Auch die vom ersten gesamtdeutschen Bundestag und Bundesrat eingerichtete Gemeinsame Verfassungskommission sah 1994 sowohl von einer neuen Verfassung oder einer Totalrevision als auch von einer Volksabstimmung ab. (ebda., § 135 III 8 Abschn. β (S. 1971–1973 mzN))

Damit ist juristisch alles klar angesagt. Von Fachleuten wurde der Kommentar meines Wissens nach nie in seiner Richtigkeit und Nachvollziehbarkeit angezweifelt. Die Zweifel stammen von Menschen, die das nicht verstehen können oder auch nicht wollen. Zweifel anzumelden ist ja auch immer in Ordnung, aber der Vorwurf der Beliebigkeit, der Willkür und der Illegalität greift offensichtlich und nachweisbar ins Leere.

Thefalus
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Eno
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Re: und wieder ein Massaker in den USA

Beitrag von Eno »

Thefalus hat geschrieben:Für die Rechtspraxis ist die Kommentarliteratur extrem wichtig. Ein Jurist würde sagen, fast wichtiger als das Gesetz selbst. Die Kommentare erhalten ihre Wertigkeit durch intersubjektives Dafürhalten von Rechtswissenschaftlern, geben also die Erfahrung und Meinung der Mehrzahl der Juristen wieder.
....

Damit ist juristisch alles klar angesagt. Von Fachleuten wurde der Kommentar meines Wissens nach nie in seiner Richtigkeit und Nachvollziehbarkeit angezweifelt. Die Zweifel stammen von Menschen, die das nicht verstehen können oder auch nicht wollen. Zweifel anzumelden ist ja auch immer in Ordnung, aber der Vorwurf der Beliebigkeit, der Willkür und der Illegalität greift offensichtlich und nachweisbar ins Leere.
Dem kann ich nur voll und ganz zustimmen.

Und im Übrigen halte ich es für gut und richtig, dass die Allierten es sich seinerzeit vorbehalten haben, den Verfassungsentwurf ersteinmal gegenzulesen und zu genehmigen, denn ansonsten hätten wir nur eine Neuauflage des Dritten Reiches bekommen, wenn dieselben Verbrecher, die vorher gewirkt haben auch die neue Verfassung unbeaufsichtigt hätten entwerfen dürfen....

Gruß
Eno
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Re: und wieder ein Massaker in den USA

Beitrag von Ich »

Thefalus hat geschrieben:Für die Rechtspraxis ist die Kommentarliteratur extrem wichtig.

Ich weiß, das ist wohl klar.
Thefalus hat geschrieben:Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland.
An dieser Stelle sei nur nebenbei kurz folgendes erwähnt: Vorsicht, hier besteht grundsätzlich leicht eine Verwechslungsgefahr zwischen dem Staatsrecht und dem Verfassungsrecht, zwischen denen (in unseren Breitengraden zumindest) offiziell klar unterschieden wird, wobei sich aber einige Bereiche dennoch überschneiden.
Thefalus hat geschrieben:Damit ist juristisch alles klar angesagt. Von Fachleuten wurde der Kommentar meines Wissens nach nie in seiner Richtigkeit und Nachvollziehbarkeit angezweifelt.
Das ist die Meinung eines einzelnen Juristen, somit ist diesbezüglich noch lange nichts klar. Zu letzterem bist Du falsch bzw. nicht ausreichend informiert:
Es ist eigentlich auch allgemein (relativ) bekannt, daß dieses Thema (natürlich und vor allem auch unter Juristen) sogar sehr heftig umstritten ist.

Einer der prominentesten (und auch umstrittensten) Gegner der o.g. Auffassung dürfte natürlich u.a. der Staatsrechtler Professor Dr. jur. Schachtschneider sein, der vor allem durch sein Engagement gegen den schon lange angestrebten EU-Verfassungvertrag (!) und seine z.T. erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im "Lissabon-Urteil" von sich Reden machte.

Dieser ist in den letzten Jahren heftig angegriffen und teilweise auch politisch verunglimpft worden (als Anlaß dazu diente ein Referat, welches er auch vor "Rechten" hielt, während seine jeweils langjährigen Mitgliedschaften in der SPD und CDU - in deren Kreisen er zu dieser Zeit übrigens genau das gleiche referierte! - dabei tunlichst verschwiegen wurden), was ziemlich offensichtlich auf seine prominente eurokritische Haltung und seine juristisch dementsprechende Rolle zurückzuführen ist (Politik ist bekanntlich ein schmutziges Geschäft).

Abgesehen davon gibt es allerdings auch noch mehrere andere Staatsrechtler, die zwar nicht so prominent sind, aber im Kern genau diesselbe Kritik üben.
Ich selbst hatte darüberhinaus schon desöfteren die Gelegenheit, mir kontextbezogene Meinungen einiger Rechtsanwälte, die zwar keine Staatsrechtler, aber doch immerhin Juristen sind, einzuholen: Dort gingen die Meinungen ebenfalls auseinander.

Meiner persönlichen Ansicht nach sind die betroffenen Verträge schon alleine deshalb illegitim, weil dabei von Anfang an - und zwar ganz bewußt - gegen Art. 146 des Grundgesetzes verstoßen wurde (Ich habe das ja oben schon wiederholt erläutert - ohnehin ist dies auch so absolut offensichtlich). Fakt ist, daß hier immerhin das Grundgesetz gebrochen wurde!

Das ganze stellt natürlich nur einen (weiteren) Zwischenschritt in die Richtung der angestrebten EU-Verfassung dar (nebenbei bemerkt: die europäische Währungsunion war übrigens schon mit eine Hauptforderung - primär der drei westlichen - alliierten Mächte in den "2+4-Verträgen", von denen sie ihr Einverständnis zur Wiedervereinigung abhängig machten).
Ich frage mich dabei vor allem, was man zukünftig eigentlich von einer (absehbaren) EU-Verfassung wirklich erwarten kann, die mit solcherlei Methoden (auch über die Köpfe der meisten Völker der anderen Mitgliedsstaaten hinweg) installiert wurde? Darüber sollte man allgemein vor allem vielleicht auch mal nachdenken...

So, genug für heute.
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Re: und wieder ein Massaker in den USA

Beitrag von khezef »

Weil ich gerade drübergestolpert bin:

Am 24.11.12 gab es in Berlin eine Veranstaltung zum Thema "Souverenität Deutschlands". Einberufen wurde das ganze vom Compakt-magazin und scheint sowas wie eine Vortragsrunde gewesen zu sein. http://www.youtube.com/watch?v=Wk1_MjZ9Vv8

Gestolpert bin ich darüber, weil hier wieder der Name "Schachtschneider" aufgeblitzt ist. Vielleicht is es ja für den einen oder anderen hier ganz interessant.

Khezef
Zuletzt geändert von khezef am 20. Feb 2013 12:26, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: und wieder ein Massaker in den USA

Beitrag von Ich »

Elsässer und Scholl-Latour (Schachtschneider war auch schon da) veranstalten ja zur Zeit zusammen mehrere Vorträge und Diskussionsrunden zu aktuellen Themen (häufig im Großraum Berlin).
Deren diverse Erfahrungswerte und die unterschiedlichen Richungen, aus denen sie alle kommen, macht das ganze für mich auch noch zusätzlich interessant (quasi aus verschiedensten Blickwinkeln auf gleiches gestoßen, wenn man so will).
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